Schwangerschaftskonflikt

Es kann sein, dass du dir gleich nach dem positiven Ergebnis des Tests ganz sicher bist, diese Schwangerschaft abbrechen zu wollen.

Vielleicht bist du auch tage- oder wochenlang hin und her gerissen und entscheidest dich quasi erst in letzter Minute für einen Abbruch. Dies ist von Frau zu Frau verschieden. Es kann sein, dass du nur mit deinem Freund darüber sprichst und ihr gemeinsam überlegt, was besser erscheint. Oder du holst dir Rat von deinen Eltern und deiner besten Freundin.

Mit wie vielen Menschen du über deine Situation sprichst und wen du mit in deine Entscheidung einbeziehst, ist ganz allein deine Sache. Schau, womit du dich besser fühlst und was dir helfen könnte.

Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch triffst du jedoch ganz allein. Niemand kann dich dazu zwingen und es sollte dich auch niemand dazu überreden. Denn du wirst mit diesem Erlebnis und dieser Entscheidung weiterleben. Sie wird dich reifen lassen und deine weitere Entwicklung begleiten. Du wirst die Erinnerung haben und dich immer mal wieder fragen, wie es gewesen wäre, wenn du zu diesem Zeitpunkt deines Lebens ein Kind bekommen hättest. Und du musst auch lernen, mit der Trauer umzugehen Egal wie klar und richtig dieser Schritt für dich ist, er ist nicht leicht.

Einige Fakten solltest du wissen, damit du den Rahmen weißt, in dem du deine Entscheidung triffst und welche Wege auf dich zukommen, wenn du die Schwangerschaft abbrechen willst:

  • Ein Schwangerschaftsabbruch darf in Deutschland nur bis zur 12. Woche nach der Empfängnis durchgeführt werden. Lediglich aus medizinischen Gründen ist ein Abbruch auch noch später möglich.

  • Es besteht die Pflicht, eine Beratung durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle wie beispielsweise pro familia in Anspruch zu nehmen, auch wenn man vielleicht gar keine Informationen benötigt und sich bereits ganz sicher ist, was man machen möchte.

Zwischen dem persönlichen Beratungsgespräch und dem Abbruch müssen mindestens drei volle Tage vergehen. Das bedeutet, wenn du montags das Gespräch hast, kann frühestens freitags der Abbruch vorgenommen werden.

  • Die Beratung ist anonym und kostenlos

  • Der/die Berater/-in steht unter Schweigepflicht - auch deinen Eltern gegenüber.

  • Bei der Beratung erhältst du neben der gesetzlich notwendigen Beratungsbescheinigung auch alle Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch, die du benötigst, und kannst auch über deine Gefühle sprechen. Die Berater/Beraterin können und dürfen dir aber die Entscheidung nicht abnehmen oder dir sagen, was sie persönlich besser oder schlechter finden oder dich in eine bestimmte Richtung beraten. Und du entscheidest, wer dich zu der Beratung begleitet und teilnimmt, wenn du nicht allein gehen magst.

  • Der Arzt/die Ärztin, die den Abbruch durchführt, muss entscheiden, ob du reif genug bist, zu verstehen, was bei einem Schwangerabbruch mit dir passiert und ob du auch damit umgehen kannst, ohne das deine Eltern dir dabei zur Seite stehen. Wenn er/sie das Gefühl haben, dies ist der Fall, wird er/sie den Abbruch auch ohne Wissen und Einwilligung deiner Eltern durchführen. Mit 16 Jahren ist dies in der Regel kein Problem, darunter gehen die Meinungen der Mediziner sehr auseinander. In der Beratungsstelle kannst du Unterstützung finden, wenn Schwierigkeiten für dich auftauchen.

  • Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch übernimmt bei Jugendlichen aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse in der Regel das Bundesland, in dem sie wohnen. Du kannst bei deiner Krankenkasse einen Antrag auf eine Kostenübernahmebescheinigung stellen. Wenn du privat versichert bist und deine Krankenkasse diese Kostenabwicklung nicht übernimmt, kannst du dich an eine AOK-Niedererlassung in deiner Nähe wenden.

  • Dein Frauenarzt/deine Frauenärztin muss dir eine Überweisung ausstellen. Sie oder auch die Beratungsstelle können dir behilflich sein, einen Termin bei einer geeigneten Einrichtung oder Praxis zu vereinbaren.

  • Du musst dir überlegen, mit welcher Methode du die Schwangerschaft abbrechen möchtest. Ein Schwangerschaftsabbruch kann sowohl chirurgisch als auch medikamentös vorgenommen werden. Letzteres ist nur bis zur 7. bis 9. Woche möglich.

Bei einem Abbruch mit dem Medikament Mifegyne bekommst du im Abstand von zwei Tagen Tabletten verabreicht, die bewirken, dass dein Körper die Schwangerschaft beendet, indem er die Frucht abstößt.

Bei einem chirurgischen Eingriff wird - meist unter Vollnarkose - das Schwangerschaftsgewebe durch die Scheide nach leichtem Öffnen des Muttermundes aus der Gebärmutter abgesaugt.

Beides wird ambulant vorgenommen und du kannst nach einigen Stunden in Begleitung wieder nach Hause.

Näheres zu beiden Methoden findest du hier.

Auch wenn du alle Formalitäten erledigt hast, entscheidest du dich erst dann endgültig, wenn du den Abbruch vornehmen lässt. Wenn du am Tag des Eingriffs/ der Medikamentenvergabe das Gefühl hast, die falsche Entscheidung getroffen zu haben, kannst du noch immer sagen, dass du diesen Weg doch nicht gehen möchtest.

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  • Solltest du dich gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, aber trotzdem dein Kind nicht selbst erziehen und mit ihm leben wollen, kannst du dich auch für eine Adoption entscheiden.