Sexualität und Recht

Viele Jungen und Mädchen haben schon am Beginn der Pubertät Lust auf Sex. Solange, bis sie 14 Jahre alt sind, dürfen sie aber nur mit sich selbst Sex haben – indem sie sich selbst befriedigen.

Denn es gilt in Deutschland (und in den meisten anderen europäischen Ländern auch) die sogenannte "Schutzaltersgrenze" von 14 Jahren. Bis man 14 wird, ist man rechtlich noch ein Kind, ab 14 Jahren ist man Jugendliche/r. "Sexuelle Handlungen" sind nur erlaubt, wenn beide Partner mindestens 14 Jahre alt sind. Unter "sexuellen Handlungen" versteht das Gesetz nicht nur Geschlechtsverkehr, sondern alles, was zu starker sexueller Erregung und Befriedigung führen kann, also beispielsweise auch Petting. Küssen und Schmusen sind auch unter 14 erlaubt, mehr aber nicht.

Jede sexuelle Handlung, an der ein Kind (also jemand unter 14) beteiligt ist, ist immer und ausnahmslos eine Straftat, nämlich sexueller Kindesmissbrauch. Das gilt auch dann, wenn beide es wollten. Und auch dann, wenn beide noch keine 14 Jahre alt sind. Unter 14 kann man sich zwar noch nicht strafbar machen, aber wenn es zu einer Straftat kommt, schalten sich Polizei und Jugendamt ein.

Wenn es zu sexuellen Handlungen kommt, und eine(r) der Partner ist unter 14 und der/die Andere 14 oder älter, dann ist die/der Jüngere das Opfer einer Straftat und der/die ältere Täter. Der Täter (oder die Täterin) muss damit rechnen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft gegen ihn/sie ermitteln und dass es möglicherweise auch zu einem Gerichtsverfahren und einer Verurteilung kommt.

Hat ein(e) Erwachsene(r) Sex mit einer Person unter 14 Jahren, dann ist das schwerer sexueller Missbrauch und es kommt in jedem Fall zu einem Verfahren und einer Verurteilung (zu einer Haftstrafe, die unter Umständen zur Bewährung ausgesetzt werden kann).

Aber warum darf man nicht auch unter 14 Jahren schon Sex haben, wenn man es gerne möchte?

Der Grund dafür ist der, dass beim Sex nicht nur der Körper beteiligt ist, sondern auch die Gefühle, und dass das Gehirn bei sexuellen Handlungen "Schwerstarbeit" leisten muss. Auch wenn man Lust auf und am Sex hat, sind gleichzeitig jede Menge Gefühle aktiv: Lust und Erregung, Nervosität und Unsicherheit, Angst vor Versagen, Schmerzen oder einer Schwangerschaft und noch mehr. Es kann also sein, dass man das alles gar nicht verkraften kann und dass der Sex zu einer Erfahrung wird, die man später bereuen und unter der man später (vielleicht erst Jahre später) noch leiden kann. Selbst dann, wenn man den Sex wollte und er auch Spaß gemacht hat.

Und vor einer solchen Überforderung soll die Schutzaltersgrenze schützen.

                                                                                                                                       weiter  >>