Sexualität und Recht

Wenn ihr Fragen dazu habt dann schickt uns eine Mail. Wenn ihr Opfer von sexuellem Missbrauch geworden seid, dann mailt uns oder ruft bei der "Nummer gegen Kummer" an: 0800-1110333

Ab 14 hat man das "sexuelle Selbstbestimmungsrecht". Das bedeutet, dass man dann Sex haben darf (vorausgesetzt, die andere Person ist mindestens 14 Jahre alt). Natürlich darf auch dann nur das gemacht werden, was beide Partner auch wollen. Wenn es zu sexuellen Handlungen kommt, die einer der Partner nicht will, dann ist das sexuelle Gewalt. Und das ist nicht nur eine Straftat, sondern kann beim Opfer auch zu schwerwiegenden seelischen Problemen führen.

Daher darf in der Sexualität nur das stattfinden, was beide Partner wollen.

Es gibt noch weitere Gesetze, die in sexuellen Beziehungen eine Rolle spielen können. So kann zum Beispiel Sex zwischen einer erwachsenen Person ab 21 Jahren und einer 14-oder 15jährigen Person strafbar sein, ebenso auch Sex zwischen Lehrern oder Betreuern und Schülern oder Betreuten. Sex zwischen Eltern oder Großeltern und ihren Kindern oder Enkeln ist immer strafbar, Sex zwischen Geschwistern nicht in jedem Fall. Erlaubt sind sexuelle Beziehungen zwischen anderen Verwandten, zum Beispiel zwischen Cousin und Cousine.

Auch das Ansehen von Pornos ist für Jugendliche verboten. Näheres dazu findet ihr unter "Generation Porno".

Weitere Informationen zu all diesen rechtlichen Bestimmungen findet ihr in der pro familia Broschüre "Deine Sexualität – deine Rechte". Ihr könnt sie hier kostenlos herunterladen.

Bei Fragen wendet euch an unsere Online-Beratung.

Aber auch, wenn ihr ab 14 Jahren Sex haben dürft und wenn das nicht strafbar ist, haben eure Eltern bei eurem Liebesleben ein Wort mitzureden. Denn solange ihr noch keine 18 Jahre alt seid, haben eure Eltern das Sorge- und Erziehungsrecht. Sie dürfen euch beispielsweise den Kontakt zu bestimmten Personen verbieten, wenn sie befürchten, dass dieser Kontakt euch schaden könnte.

Wenn beispielsweise ein/e 16jährige/r eine Liebesbeziehung zu einem/einer 30jährigen hat, dann ist das zwar nicht strafbar, aber die Eltern können ihrem Kind diesen Kontakt verbieten, wenn sie ihn für schädlich halten.

In einer solchen Situation ist es meist sinnvoll (sowohl für die Eltern als auch für den/die Jugendliche/n), sich an das Jugendamt, an eine Beratungsstelle oder an unsere E-Mail-Beratung zu wenden und sich dort Rat zu holen.

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